Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Runway Restaurants AG sowie des Flying Catering (Betrieb der Runway Restaurants AG)

Allgemeines

Flying Catering ist ein Betrieb der Runway Restaurants AG.

Die Runway Restaurants AG sowie das Flying Catering erbringen gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Catering Dienstleistungen und übernehmen in keiner Form die Funktion eines Veranstalters.

Veranstalter und somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber. Der Veranstalter hat sich um entsprechende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu bemühen.

Offerte und Bestätigung

Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreiten die Runway Restaurants AG und das Flying Catering dem Kunden eine detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden Catering-Dienstleistungen. Diese Offerte ist weder für den Kunden, noch für die Runway Restaurants AG oder Flying Catering in irgendeiner Form verbindlich.

Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt die Runway Restaurants AG oder das Flying Catering dem Kunden in detaillierter Form die Bestellung. Eine Vereinbarung kommt zustande, sobald die Runway Restaurants AG oder das Flying Catering ein vom Kunden rechtsgültig unterzeichnetes und datiertes Doppel der Bestätigung zurückerhalten hat.

Änderung der Bestellung

Werden nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten Bestätigung noch Änderungen gewünscht, hat der Kunde – sofern er von der Runway Restaurants AG oder das Flying Catering eine bereinigte Bestätigung erhalten hat – diese zu unterzeichnen und an Runway Restaurants AG oder Flying Catering zu retournieren.

Veränderungen der Zahl der am Anlass teilnehmenden Personen können in den drei letzten Arbeitstagen vor der Veranstaltung nicht mehr vorgenommen werden.

Zahlungsmodalitäten

Aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir keine 1’000er Noten als Zahlungsmittel.

Geht bei einer Gesamtrechnung ein Teil der Konsumationen, wie z.B. Spirituosen, zu Lasten einzelner Personen, wird im Falle eines offenen Restbetrages dieser dem Organisator in Rechnung gestellt.

Gerne können Sie bis zu einer Gruppengrösse von 20 Passagieren die Konsumationen einzeln bezahlen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass ein allfälliger Restbetrag dem Organisator in Rechnung gestellt wird. Ab 21 Personen ist der Betrag gesamthaft mit einer Rechnung (bar, mit einer Kreditkarte oder auf Rechnung) zu begleichen.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Im Verzugsfall ist die Runway Restaurants AG berechtigt, einen Verzugszins von 5% auf den ausstehenden Betrag zu erheben.

Eine Preisänderung infolge Teuerung bleibt vorbehalten.

Veranstalter mit Domizil im Ausland, welche einen Anlass bei der Runway Restaurants AG/Flying Catering buchen, welcher einen Konsumationsbetrag von CHF 1’000.00 übersteigt, haben den offerierten Betrag bis 14 Tage vor der Veranstaltung ohne Abzug vorauszuzahlen. Ein allfälliger Restbetrag kann vor Ort mit einer Kreditkarte beglichen werden. Ohne eingetroffene Vorauszahlung kann der Anlass nicht durchgeführt werden.

Bei grösseren Veranstaltungen und Hochzeiten behalten wir uns das Recht vor, eine Anzahlung in der Höhe von 50% des offerierten Betrages einzufordern.

Die Vorauszahlung muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass auf das Konto von der Runway Restaurants AG/Flying Catering gutgeschrieben worden sein.

Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgerecht, ist die Runway Restaurants AG / Flying Catering berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten oder aber am Vertrag festzuhalten und auf die Catering-Dienstleistung, gegebenenfalls unter Geltendmachung von Schadenersatz, zu verzichten.

Annullation und Aenderung des/der Caterings/Reservation

Bei Annullation des Caterings/Reservation bleibt folgender Unkostenbeitrag geschuldet:

  • Annullation -180 Tage vor Termin CHF 1’000.00 Bearbeitungsgebühr
  • 179-90 Tage vor Termin 25 % des Auftragsvolumens (gem. Offerte)
  • 89-45 Tage vor Termin 50 % des Auftragsvolumens (gem. Offerte)
  • 44-15 Tage vor Termin 75 % des Auftragsvolumens (gem. Offerte)
  • 14-0 Tage vor Termin 90 % des Auftragsvolumens (gem. Offerte)

Infrastruktur von Lokalitäten und Gelände

Der Kunde ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung von der Runway Restaurants AG / Flying Catering zu erfolgen hat, den Anforderungen von der Runway Restaurants AG / Flying Catering entsprechen.

Insbesondere hat der Kunde die Runway Restaurants AG / Flying Catering rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder das Gebäude über keinen Lift verfügt.

Im Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom, fliessendes warmes und kaltes Wasser) in üblicher, gebrauchsfähiger Form vorhanden sind.

Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge ungenügender Infrastruktur als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn bloss eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung durch Runway Restaurants AG/ Flying Catering möglich ist.

Verspätete Anlieferung, Verzögerungen

Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten vereinbart. Die Runway Restaurants AG/ Flying Catering übernehmen keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses.

Haftung und Schäden

Wird seitens Runway Restaurants AG / Flying Catering Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Material vollständig und nicht beschädigt zurückgegeben wird. Verluste gehen zu Lasten des Kunden.

Für jegliche Beschädigungen am Objekt, Mobiliar und Dekoration, die durch den Veranstalter oder seine Teilnehmer verursacht werden, haftet der Veranstalter. Das Anbringen von Gegenständen (z.B. eigene Dekoration) ist nur nach Absprache mit der Runway Restaurants AG / Flying Catering erlaubt.

Versicherungen, auch für Schäden an mitgebrachten Gegenständen, ist Sache des Veranstalters.

Rechnungsstellung, Bezahlung

Nach Durchführung des Anlasses erhält der Kunde von der Runway Restaurants AG / Flying Catering eine Rechnung und die Quittung mit detaillierten Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, durch Gäste direkt vorgenommene Bestellungen), die Mehrwertsteuer, allfällige Verluste bei Retourmaterial und die geleistete Anzahlung ausgewiesen werden. Die Rechnung ist innert 10 Tagen ohne Abzug eines Skonto zu begleichen.

Die Runway Restaurants AG / Flying Catering ist im Verzugsfall berechtigt einen Verzugszins von 5 % zu erheben.

Urheberrecht

Es ist davon auszugehen, dass die über die Website von Runway Restaurants AG / Flying Catering abrufbaren Informationen urheberrechtlich geschützt sind und deren gewerbliche Nutzung nur mit Zustimmung des Urhebers und gegen Vergütung erlaubt ist.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.